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BEITZ BS-9001 Geldzählmaschine | Münzzähler | Münzsortierer

BEITZ BS-9001 Geldzählmaschine | Münzzähler | Münzsortierer

Normaler Preis €129,98 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €129,98 EUR
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2 in 1 Münzzählmaschine

Ihre Einnahmen erfolgen unsortiert in einem Pott und am Ende müssen diese Einnahmen sortiert und gezählt werden?

Unsere Münzzähl- und Sortiermaschine kann viele Arbeitsstunden einsparen, damit man sich wichtigeren Dingen in einem Geschäft widmen kann!
Einfach die unsortierten Münz-Tageseinnahmen in die Auffangschale der Maschine reinkippen und den Rest wird souverän von der Maschine erledigt. Nach dem der Zähl- und Sortiervorgang abgeschlossen ist, wird über das Display die Stückzahl jedes einzelnen Münzwerts und der Gesamtwert der Zählung ausgegeben.

Erkennt alle Euro Münzen von 0,01 € bis 2,00 €

Funktionen:

  • Sortierung der Münzen nach deren Wert in einzelne Behälter
  • Stückzählung des jeweiligen Münzwertes und Anzeige über das Display
  • Gesamtwertausgabe über das Display
  • Bildung von Stapeln (Batch) von 0 bis 999 Münzen pro Wert

 

Technische Daten:

  • Behälterkapazität (oben) Max. 500 Münzen (abhängig von der Münzgröße)
  • Münzbehälter 50 – 300 Münzen (abhängig von der Münzgröße)
  • Zählgeschwindigkeit Max. 270 Münzen / Min.
  • Leistungsaufnahme <20 W
  • Masse der Münzzählmaschine 3,9 kg
  • Größe 345X306X260

Nicht vorrätig

Belehrung Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.

1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG:

Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.

Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.

Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:

2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten:

Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederverwendung der Geräte möglich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von der jeweiligen Sammel- bzw. Rücknahmestelle.

Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzuzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen

3. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.

3. Fahrzeugbatterien

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist

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WIE FUNKTIONIEREN DIE GELDZÄHLMASCHINEN VON BEITZ?

WIE ZÄHLT EINE GELDZÄHLMASCHINE SCHEINE?

Wenn Sie einen Stapel Banknoten in den Einzug des Banknotenzählers legen, dann aktiviert die unterste Banknote eine Einzugswalze. Während sich die Walze dreht, reicht sie die unterste Banknote an eine zweite Walze weiter, die sich mit einer höheren Geschwindigkeit dreht. Reibungsarme Vorrichtungen an jeder Seite der zweiten Walze stellen sicher, dass immer nur eine Banknote auf einmal erfasst wird. Anschließend werden die Scheine von Fächerwalzen getrennt, ehe sie an einem optischen Sensor vorbeigeführt und gezählt werden (in Abhängigkeit der Maschine sowohl deren Anzahl als auch deren Wert). Die gezählten Geldscheine landen dann sauber im Ausgabeschacht an der Vorderseite der Maschine.

ÜBER WELCHE FUNKTIONEN VERFÜGEN MODERNE GELDZÄHLMASCHINEN HEUTE?

Die einfachsten Zählmaschinen können Ihnen lediglich mitteilen, wie viele Banknoten oder auch Gutscheine Sie eingelegt haben — allerdings sehr viel schneller als bei einer Zählung von Hand (und noch dazu ohne Zählfehler). Leistungsfähigere Banknotenzähler hingegen automatisieren mehr als nur die Geldzählung für Sie. Zum Beispiel verfügen alle Wertzähler der BEITZ Produktreihe standardmäßig über eine Addier-Funktion, mit deren Hilfe Sie die Anzah von Scheinen mehrerer Geldstapel summieren können. Mit der Bündel-Funktion können Sie die Vorbereitung von Kassenladen und Bankeinzahlungen beschleunigen, indem das Gerät nach einer bestimmten Anzahl gezählter Geldscheine stoppt. Die Spitzenklasse bilden hochentwickelte Geldzählmaschinen, wie beispielsweise die BS-950, die neben einer erweiterten Falschgelderkennung sogar eine Wertzählung von gemischten Geldstapeln beherrschen.

WIE ERKENNEN GELDZÄHLMASCHINEN GEFÄLSCHTE GELDSCHEINE?

Wenn die Banknote die Maschine durchläuft, prüft eine Reihe integrierter Sensoren ein oder mehrere Sicherheitsmerkmale moderner Währungen. Einfachere Geräte prüfen nur das Vorhandensein von UV-Markierungen; weiter entwickeltere Geräte zudem magnetische Eigenschaften und Größen. Banknotenzähler der Spitzenklasse, wie die der BEITZ 900 Produktreihe, sind speziell zur Erkennung der UV- , Infrarot- , Magnet- , Hologramm- und einzigartiger Größenmerkmale jedes Nennwertes von jeder unterstützen Währung programmiert. (Auf unserer Seite zum Thema Falschgelderkennung können Sie mehr darüber erfahren, wie die Erkennung von Falschgeld im Detail funktioniert.)

MÜSSEN DIE BANKNOTEN VOR DER ZÄHLUNG SORTIERT WERDEN?

Dies hängt von Ihrer Zählmaschine und den von Ihnen eingeschalteten Funktionen ab. Jede Geldzählmaschine kann Geldscheine eines Nennwertes zählen, die ihren optischen Sensor passieren. Aber zur Zählung gemischter Geldscheine — zum Beispiel ein Stapel mit Fünfern, Zehnern und Zwanzigern — muss das Gerät die verschiedenen Nennwerte während des Zählvorgangs auch erkennen können. (Innerhalb einer Währung.) Fortschrittliche Zählmaschinen (BS-950 BS-920 BS-5300) können jeden Nennwert in einem Stapel mit nur einem Zähldurchgang erfassen, was im Vergleich zum vorherigen Sortieren von Hand eine enorme Zeitersparnis bedeutet.